Der Parkraum im Schlossbereich ist leider sehr begrenzt. Um die Belastung von Anwohnern erträglich zu gestalten, wird die Anzahl der Bus-Auffahrten durch die Platzbelegung reguliert. Deshalb ist die Auffahrt zum Heidelberger Schloss allgemein nur zur Benutzung der Parkplätze erlaubt. Eine Ausnahme besteht bei der Zufahrt zu Hotels und Gaststätten im Schlossbereich mit schriftlicher Reservierung. Ein Verkehrszeichen an der Ecke Friedrich-Ebert-Anlage / Neue Schlossstrasse regelt die Bus-Auffahrt zum Schloss.
Der Busparkplatz Schloss hat maximal 6 Parkplätze. Daher bitte reservieren.
Wichtige Infos
Parken am Schloss
Grundsätzlich ist die Auffahrt zum Schloss Reisebussen (ebenso an Sonn-und Feiertagen auch PkW’s) nicht gestattet. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie nur mit einer gültigen und kostenpflichtigen Parkplatzreservierung. Dies gilt auch wenn Sie den Parkplatz nicht in Anspruch nehmen und nur Be-/Entladen wollen. Auch in diesem Fall ist die komplette Mindestgebühr fällig und zu entrichten. Gerne dürfen Sie in diesem Fall die angebrochene Parkdauer auf einem unserer anderen Parkplätze (soweit Kapazitäten vorhanden) abparken.
Wer im Besitz einer Reservierungsbestätigung ist, darf kraft der darin enthaltenen verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung in jedem Falle den Schlossparkplatz anfahren. Bussen über 14,50 m ist die Auffahrt verboten. Zwischen 19 Uhr und 8 Uhr ist die Auffahrt zum Schloss untersagt. Ab 19 Uhr benötigen Sie eine Einzelausnahmegenehmigung der Stadt Heidelberg. Diese können Sie beim Amt für Verkehrsmanagement Telefonisch unter der Nummer 0049-6221-5830500 beantragen.
Eine Sofortreservierung ist am Vortag auch telefonisch unter 0172/6200063 möglich.